Diagnostik im Schweinebestand – Fokus Respirationsapparat
Die beiden neuen Module beinhalten:
Die häufigste Erkrankungsursache in Schweinebeständen sind, gerade bei Schweinen bis zu einem Alter von ca. zehn Monaten, Respirationsstörungen. Wenn die Tiere subklinisch oder klinisch erkranken, ist auch immer eine verminderte Leistung zu beobachten, die mit erhöhten Kosten und einem erhöhten wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist. Die Diagnostik von respiratorischen Störungen verfolgt immer das Ziel, die beteiligten Erreger nachzuweisen und ihre Bewertung in eine primäre oder sekundäre Beteiligung vorzunehmen.
Essentiell für das Vorgehen im Bestand ist die klinische Untersuchung einer repräsentativen Stichprobe auffälliger Tiere, gefolgt von einer Analyse der Haltungsbedingungen und des Managements. Die pathohistologischen und pathomorphologischen Untersuchungen am toten oder lebenden Tier sind wichtige Bausteine auf dem Weg zur Diagnose. Die einzelnen Möglichkeiten, die dem Tierarzt hier zur Verfügung stehen, werden ausführlich vorgestellt.
Nur wenn alle Aspekte von der Tierärztin oder dem Tierarzt berücksichtigt werden, kann die Diagnostik zu einer richtigen Diagnose führen.
Die beiden Online-Seminare haben zum Ziel, die Ursachen von Respirationsstörungen und eine strukturierte Vorgehensweise für weitere Untersuchungen aufzuzeigen. Der Vortrag wird durch zahlreiche Videofilme unterstützt, damit die praktische Umsetzung auch in die digitale Welt transportiert und die Theorie besser nachvollziehbar wird.
Die Möglichkeiten und Grenzen der modernen Diagnostik werden beleuchtet und die Interpretation der verschiedenen Laborbefunde im Zusammenhang mit den epidemiologischen und klinischen Bestandsdaten erläutert.
Die Fortbildung ist geeignet zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 (2) SchHaltHygV
Die kostenlose Teilnahme wird von Zoetis unterstützt.
„Amtsträger - z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“
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