Am 21.04.2021 ist das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten. Durch die Verordnung (EU) 2016/429 ändern sich die Tiergesundheitsvorschriften u.a. auch im Hinblick auf die Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen. Sechs Referenten geben einen Überblick zum Status Quo und zur Übertragung der aktuellen Gesetzgebung in das tägliche operative Arbeiten.
Moderation: Dr. Arno Piontkowski
Die Vorträge im Einzelnen:
* Dr. Barbara Hoffmann, BMEL: Das neue Tiergesundheitsrecht der EU (AHL) – Innergemeinschaftlicher Handelsverkehr – AHL und Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung
* Dr. Tobias Kirschner, Kreisverwaltung Unna: Maßnahmen bei BHV1, BVD und BT nach dem AHL – Was bleibt vom nationalen Recht übrig?
* DVM Petra Senger, Landkreis Oder-Spree: Biosicherheit nach Geltung des AHL im Allgemeinen und Speziellen (i.e. ASP)
* Dr. Ursula Gerdes, Niedersächsische Tierseuchenkasse: ASP-Bekämpfung nach Geltung des AHL
* Dr. Julia Blicke, Landesministerium Rheinland-Pfalz: SChnittstellen zwischen Tiergesundheitsanforderungen (AHL) und der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen (OCR)
* Dr. Stephan Zips, Dr. Natalie Cirocki, BMEL,TaskforceTierseuchen: Wie geht es mit dem Tierseuchenhandbuch weiter?