Überwachung der tierärztlichen Hausapotheke
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Das Online-Seminar beinhaltet:::
Ein Aufgabengebiet der tiermedizinischen Fachangestellten ist das Management der tierärztlichen Hausapotheke. Hier sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen sowie zur Abgabe von Arzneimitteln gefordert. Daneben gehören auch Information und Dokumentation sowie Praxis- und Qualitätsmanagement dazu, die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke unerlässlich sind. Im Zuge von Begehungen tierärztlicher Hausapotheken durch die zuständige Behörde und daraus möglicherweise resultierender Bußgelder oder in strittigen Fällen mit Tierbesitzern kommt es immer wieder zur Frage, inwiefern TFA hierfür (mit) zur Verantwortung gezogen werden können. In §2 Abs. 1 der TÄHAV ist festgelegt, dass grundsätzlich der Tierarzt als Betreiber der tierärztlichen Hausapotheke persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb derselben und die Einhaltung der Vorschriften der TÄHAV Sorge zu tragen hat. Weiterhin ist in §2 Abs. 2 TÄHAV festgelegt, dass Hilfskräfte, zu denen auch tiermedizinische Fachangestellte zählen, nur ihrer Ausbildung und ihren Kenntnissen entsprechend beschäftigt werden dürfen.
Tierarzt und TFA müssen also beide wissen wie die rechtlichen Grundlagen aussehen. Diesem wichtigen Thema widmen wir uns in diesem Online-Seminar, welches sich ausdrücklich an TFA und Tierärzte wendet.
Der Kurs ist weiterhin aktuell (Stand Februar 2023)
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