Juckreiz, Geduld und gute Worte – Hautpatienten in der Kleintierpraxis begleiten
Seminarinhalte
Dermatologische Patienten gehören in der Kleintierpraxis oft zu den echten „Dauerbrennern“. Viele dieser Tiere haben bereits einen langen Leidensweg hinter sich – und ihre Besitzer*innen brauchen jede Menge Geduld und Durchhaltevermögen. Entsprechend sind sie häufige Kunden in der Tierarztpraxis und haben viele Fragen, Sorgen und Erwartungen.
Gerade hier spielen tiermedizinische Fachangestellte eine zentrale Rolle:
Wie begleitet man Besitzer*innen über lange Therapiezeiträume hinweg, ohne dass Frust oder Unsicherheit überhandnehmen?
Und wie bleibt die Motivation hoch, wenn sich Therapien ändern oder der Erfolg auf sich warten lässt?
Wie erklärt man Behandlungsabläufe verständlich?
Im Langzeitmanagement von Hautpatienten ist die Compliance der Besitzerinnen mindestens genauso wichtig wie die verordneten Medikamente. In diesem Online-Seminar sprechen wir gemeinsam mit der Dermatologin Dr. Kerstin Wildermuth über praxisnahe Kommunikationswege und -strategien rund um den Hautpatienten.
Ziel ist es, Besitzer*innen langfristig mitzunehmen, Sicherheit zu geben und die Therapietreue dauerhaft zu stärken – auch dann, wenn sich der Behandlungsplan im Verlauf verändert.
Die kostenfreie Teilnahme wird durch Zoetis ermöglicht
W683
Der Kurs ist geeignet für
- Alle TFA, die Hautpatienten in der Kleintierpraxis begleiten
- Alle, die viele praktische Tipps und Tricks für den
Praxisalltag kennenlernen möchten
- Für Berufsanfänger*innen und Berufserfahrene
Expertise der Vortragenden
Dr. Kerstin Wildermuth
... ist Diplomate des amerikanischen Colleges für Veterinärdermatologie und Diplomate des europäischen Colleges für Veterinärdermatologie. Seit 2012 führt sie gemeinsam mit ihrem Mann eine dermatologische Spezialpraxis in Wiesbaden. Außerdem ist sie bei zweitmeinung-tierarzt.de für die telemedizinische Beratung von Besitzern mit dermatologischen Patienten zuständig.
Rechtlicher Hinweis
„Amtsträger - z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“