Bilddokumentation von Tierschutzfällen
Sehen Sie hier Ausschnitte aus dem Online-Seminar
Dieser Kurs ist geeignet für:
* Amtsveterinäre mit Tierschutzverantwortung
* Tierärztinnen und Tierärzte, die im Auftrag von Gerichten oder Behörden Gutachten erstellen
* Praktizierende Tierärzte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Tierschutzfälle dokumentieren
Tierschutzfälle können nur wirksam geahndet werden, wenn Sachverhalte objektiv, lückenlos und gerichtsfest dargestellt werden. Gerade, wenn vermeintliche Kardinalmängel offensichtlich sind, ist die Gefahr groß, subtile Fakten zu übergehen.
In diesem praxisnahen Online-Seminar erarbeiten wir die wichtigsten Aspekte der gerichtsfesten Dokumentation von Tierschutzfällen. Drei Kernfragen leiten uns durch eine systematische Beweisaufnahme:
(1) Was sind gerichtsfeste Bilder?
(2) Wie fotografieren wir sinnvoll?
(3) Wie werden die Fotobeweise erläutert?
Mit dieser Struktur werden im Seminar reale Fallbeispiele aufgearbeitet: von Verstößen auf dem Schlachthof über Missstände beim Tiertransport und in landwirtschaftlichen Betrieben bis hin zu Fällen von Animal Hoarding und Messie-Haushalten.
Ziel des Seminars ist es, Ihnen sowohl das notwendige Wissen als auch praktische Fähigkeiten zu vermitteln, um eine rechtssichere Bilddokumentation zu erstellen, die auch vor Gericht Bestand hat. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Expertise in der Tierschutzdokumentation gezielt zu vertiefen und sich optimal auf gerichtliche Auseinandersetzungen vorzubereiten.
Fortbildungsziele
* Anforderungen an gerichtsfeste Bilddokumentationen erkennen
* Relevante Bildmotive identifizieren und gezielt fotografisch festhalten
* Fotobeweise strukturiert und nachvollziehbar erläutern.
* Systematisches Vorgehen zur Beweisaufnahme bei Tierschutzverstößen entwickeln
* Anwendung des Gelernten auf reale Fallbeispiele
Expertise der Referentin:
Dr. Mariana Peer ist Fachtierärztin für Öffentliches Veterinärwesen und Fachtierärztin für Tierschutz. Seit 2022 ist sie die stellvertretende Landesbeauftragte für Tierschutz am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
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