Durchsetzung von Tierfortnahmen und Haltungsuntersagungen
Das Online-Seminar beinhaltet:
In schwerwiegenden Tierschutzfällen können behördliche Maßnahmen bis hin zu Tierfortnahmen, Haltungsuntersagungen und einem Eigentumsentzug erforderlich werden. Wenn ein Tier nur unter nicht behebbaren erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben könnte, hat der Gesetzgeber als ultima ratio selbst die schmerzlose Tötung des Tieres vorgesehen. Falls Tierhalter diesbezüglich uneinsichtig sind, können auch behördliche Anordnungen und Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich werden.
Zur Verhinderung und Umgehung behördlicher Tierschutzmaßnahmen versuchen Tierhalter oftmals Schein- und Umgehungsgeschäfte. Hierzu liegt noch relativ wenig Rechtsprechung vor. In diesen Fällen ist eine sorgfältige und konsequente Vorgehensweise der Tierschutzbehörde erforderlich, um einen effektiven Tierschutz zu gewährleisten.
Anhand der rechtlichen Grundlagen und von Beispielen werden folgenden Themen beleuchtet: Anordnungen zur Umsetzung von Tierfortnahmen und Haltungsuntersagungen bis hin zum Eigentumsentzug, Anwendung der sofortigen Vollziehung als Vollstreckungsvoraussetzung, Vollstreckung mit verschiedenen Zwangsmitteln, Umsetzung des Eigentumsentzugs mit Verwertung der Tiere, Adressatenauswahl, Schein- und Umgehungsgeschäfte, Kostentragung.
Diplom-Verwaltungswirt Stephan Ludwig ist Abteilungsleiter und Auditor und seit 24 Jahren im Veterinär- und Lebensmittelwesen tätig. Er ist Absolvent der Lebensmittelrechtsakademie der Philipps-Universität Marburg. Unter anderem ist er im Veterinäramt Göppingen für die Überwachung von ca. 6.500 Lebensmittelbetrieben mit Vollzugsmaßnahmen und zugehörigen Rechtsstreitigkeiten verantwortlich.
Kostenfrei für landesbedienstete Amtstierärzte (MLR und IM) aus Baden-Württemberg! Bitte melden Sie sich über die AkadVet in Stuttgart an.
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