Die neue TÄHAV umsetzen! Ausführungshinweise für die Groß- und Kleintierpraxis
Das Online-Seminar beinhaltet:
Seit Anfang März 2018 ist die geänderte TäHaV in Kraft – und seit dieser Zeit füllen Fragen und vermeintliche „Grenzfälle“ die Foren und Diskussionsrunden der Tiermedizin: „Was ist, wenn kein Keim für das Antibiogramm isoliert werden konnte?“, „Wann und wie muss ein Antibiogramm bei einem Antibiotikum-Wechsel durchgeführt werden?“, „Gibt es bei der Apothekenkontrolle Diskussionen über die Anwendung von Fluorchinolonen oder Cephalosporinen der 3. und 4. Generation?“
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AG TAM), der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), dem Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte (BbT) Erläuterungen zur geänderten TÄHAV erarbeitet. Diese Erläuterungen sollen der besseren Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der TÄHAV dienen und deren Umsetzung in die Praxis erleichtern.
Prof. Dr. Melanie Hamann, Professorin für experimentelle und klinische Veterinärpharmakologie an der tiermedizinischen Fakultät in Gießen, führt Sie durch diese Erläuterungen und erklärt diese anhand beispielhafter Situationen. Viele Fragen beantwortet die Expertin in diesem 60-minütigen Seminar.
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