Behebung und Verfolgung von Tierschutzverstößen
Das Online-Seminar beinhaltet:
Der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert. Er ist ein fester Bestandteil der öffentlichen Diskussion und die Sensibilität der Gesellschaft wächst. Indikatoren hierfür sind beispielsweise die öffentlichen Diskussionen über Massentierhaltung und das Töten von männlichen Küken aus wirtschaftlichen Gründen. Der Gesinnungswandel in der Gesellschaft schlägt sich auch rechtlich nieder. In diesem Spannungsfeld haben die Tierschutzbehörden neben der üblichen Behebung von Verstößen zum Schutz der Tiere inzwischen zunehmend auch mit NGOs, medialer Skandalberichterstattung, Drohungen sowie gewaltbereiten Tierhaltern zu tun. In Zusammenhang mit Schlachthofskandalen nehmen besondere Überwachungsinstrumente wie Videoaufzeichnungen zu. Zur Verifizierung der unternehmerischen Eigenkontrollsysteme haben Audits als systematische Kontrollen verstärkt Einzug gehalten.
Vor diesem Hintergrund werden rechtmäßige Entscheidungen mit einem effektiven Verwaltungshandeln immer bedeutender. Wie verhält man sich in diesem Spannungsfeld richtig? Durch überzeugende Entscheidungen können Rechtsstreitigkeiten vermieden oder zumindest günstige Erfolgsaussichten erreicht werden. Hierfür werden im Seminar die gefahrenabwehr- und ahndungsrechtlichen Grundlagen zur Behebung von Verstößen vermittelt. Anhand von Praxisbeispielen werden die entsprechenden Problemfelder, rechtliche Grundlagen und Entwicklungen aufgezeigt.
Die Inhalte des Seminars sind insbesondere:
* Aktuelle Entwicklungen im Tierschutz mit Urteil des EuGH vom 17.12.2021 zur Vereinbarkeit der Betäubung mit rituellen Schlachtungen
* Ermächtigungen und Grundsätze u.a. nach der Neuen Kontrollverordnung (EU) Nr. 2017/625, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2019/627 zur Überwachung tierischer Lebensmittel und dem Tierschutzgesetz
* Durchsetzung des Betretungsrechts
* Tierschutzrechtliche Anordnungen und Realakte zur Behebung von Verstößen und Gefahrenabwehr; Risikobewertungen, Verhältnismäßigkeits- und Ermessenserwägungen
* Sanktionierung von Verstößen mit Grundsätzen von Bußgeld- und Strafverfahren sowie strafprozessualem Schweigerecht
Diplom-Verwaltungswirt Stephan Ludwig ist Abteilungsleiter und Auditor und seit 24 Jahren im Veterinär- und Lebensmittelwesen tätig. Er ist Absolvent der Lebensmittelrechtsakademie der Philipps-Universität Marburg. Unter anderem ist er im Veterinäramt Göppingen für die Überwachung von ca. 6.500 Lebensmittelbetrieben mit Vollzugsmaßnahmen und zugehörigen Rechtsstreitigkeiten verantwortlich.
Kostenfrei für Landesbedienstete Amtstierärzte (MLR und IM) aus Baden-Württemberg! Bitte melden Sie sich über die AkadVet in Stuttgart an.
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