Live! 25. November 2025 19:30-21:00 Uhr
Journal Club Dermatologie 2025
Der Kurs ist geeignet für:
- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die Fans von unserem Journal Club sind- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die einen kritischen Blick auf Publikationen haben möchten
- Für Berufsanfängerinnen und Berufserfahren
- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die die Langzeitbetreuung von Hautpatienten optimieren möchten
Seminarinhalte
Gegen Ende des Jahres spielen bestimmte Rituale eine wichtige Rolle. Dazu gehört für viele dermatologisch interessierte Tierärzt*innen neben den (vor-)weihnachtlichen Traditionen mittlerweile auf jeden Fall auch unser Journal Club mit Prof. Ralf Müller.
Hier ein paar O-Töne aus unserem letzten Journal Club auf akademie.vet:
- Super aufgepeppte Wissensvermittlung!!!
- Absolute Klasse, danke auch für den Humor!
- Herzlichen Dank! Wieder sehr spannend!
- Vielen Dank, super Seminar!
- Hat Spaß gemacht! Vielen Dank!
- Bringt Licht ins Dunkel! Vielen Dank!
- Ein tolles Format, vielen Dank!
Wir wollen uns gemeinsam anschauen, wie bestimmte relevante Publikationen in der Dermatologie die tägliche Arbeit in der Praxis beeinflussen und auch erleichtern können und zusammen mit Prof. Ralf Müller werden wir die Stärken und Schwächen der Publikationen herausarbeiten. Der Journal Club ist bereits ein etabliertes, regelmäßiges Austauschformat an Universitäten und in großen Kliniken, er dient der kritischen Auseinandersetzung mit neuen wissenschaftlichen Publikationen und Erkenntnissen. Deshalb möchten wir den Nutzen von diesem Format auch für Sie in Ihrer Praxis etablieren: Mit dem Wissen am Puls der Zeit!
Daher werden wir mit Prof. Ralf Müller Publikationen auf Herz und Nieren prüfen, wobei auch Ihre individuellen Fragen nicht zu kurz kommen! Nutzen Sie die Gelegenheit, vom neuesten Stand der Wissenschaft und des Dermatologen Ralf Müller zu profitieren und die neu gewonnenen Erkenntnisse praxisnah in Ihrer tierärztlichen Arbeit anzuwenden.
Expertise des Vortragenden
Die kostenfreie Teilnahme wird durch Zoetis ermöglicht.
„Amtsträger - z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“
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