Frag die Expertin – Thema Kälbergesundheit

https://shop.akademie.vet/web/image/product.template/422/image_1920?unique=99f635e

    Preis: 0,00 € 0,00 € 0.0 EUR

    0,00 €

    Wo stehen wir? Wo geht es hin? // Für Tierärzte

    Referentin:  Prof. Dr. Kerstin E. Müller
    Online-Seminar 

    Dauer: ca. 90 min
    ATF-Anerkennung: 2 Stunden
    (genehmigt bis 01.11.2024)


    Diese Zoetis Veranstaltung ist für Sie kostenlos

    Diese Kombination existiert nicht.

    In den Warenkorb


    Das Online-Seminar beinhaltet:

    Kälbergesundheit: Wo stehen wir? Wo geht es hin?  
    In der Kälberaufzucht wurden auf den Gebieten Kälberfütterung und Impfstoffentwicklung in den letzten Jahren große Fortschritte verbucht.

    Dennoch ist die Kälbersterblichkeit immer noch zu hoch, und leiden zu viele Kälber an Durchfall, Atemwegserkrankungen, Nabel- und Gelenksentzündungen. Sowohl im Mastbereich, als auch bei der Aufzucht von Färsen für die spätere Milcherzeugung ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig, um die zur Verfügung stehenden Instrumente zur Verbesserung der Kälbergesundheit (wie z.B. Impfungen) voll zur Geltung kommen zu lassen.

    Hierzu gehören eine gute klinische und apparative Diagnostik (z.B. Ultraschall), eine sinnvolle weiterführende Diagnostik (virologische, parasitologische, bakteriologische Untersuchungen) und Umfeldanalysen. Die auf den Ergebnissen beruhenden Vorbeuge- und Behandlungsmaßnahmen müssen auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein. Neuere Erkenntnisse zum Einfluss verschiedener Stressoren auf die Kälbergesundheit und die Entwicklung innovativer Hilfsmittel (Sensortechnik) unterstützen den ganzheitlichen Ansatz und werden in den kommenden Jahren wachsende Bedeutung erlangen.

    Als wesentlicher Faktor muss aber der Landwirt in die Überlegungen einbezogen werden, da sich die Anwendung von Standardkonzepten in der Vergangenheit nicht bewährt hat.


    Die kostenlose Teilnahme wird von Zoetis unterstützt

    „Amtsträger -  z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“


    W315