Parasitenmanagement beim Pferd
Parasitenmanagement beim Pferd - Wie der gesamte Stall an einem Strang ziehen kann
Pferde sind sowohl als Weide- als auch als Stalltiere von Wurmbefall betroffen und ständig einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Prävention und Bekämpfung von Parasiten sind daher eine Daueraufgabe! Beim Thema Wurmkur scheiden sich häufig die Geister: wie oft im Jahr sollte entwurmt werden? Sollte die Entwurmung nur bei nachgewiesenen Parasiten und in Verbindung mit einer Kotuntersuchung oder nach einem festen Schema erfolgen? Wie ist die Wirksamkeit von Wurmkuren und wie groß ist das Problem einer Resistenzbildung? Und was hat es mit den „Entwurmungskonzepten“ in meinem Stall auf sich?
Unsere Referentin hat im Klinikbereich Erkrankungsfälle mit massiven Verlusten erlebt. Nicht zuletzt deswegen ist es ihr ein Anliegen, dass Tierärztinnen und Tierärzte mit den Pferdehaltenden an einem Strang ziehen. In spannenden 90 Minuten erklärt sie aktuelle Expertenempfehlungen für die unterschiedlichen Alters- und Nutzungsgruppen, die Bedeutung von Entwurmungskonzepten im Bestand und was Pferdehalter für die Stall- und Weidehygiene beitragen können.
Der Kurs ist geeignet für:
alle Pferdebegeisterte, die auf Fragen zum Parsitenmanagement sichere Antworten suchen
Pferdehaltende, die Entwurmungskonzepte verstehen wollen
TÄ, die gemeinsam mit den Pferdebesitzenden Spaß an einer werthaltigen Fortbildungen haben
Fortbildungsziele
Verständnis von Parasitenmanagement
Faustzahlen zum Einsatz von Wurmkuren
Antworten auf Fragen zur Wirksamkeit von Wurmkuren
Antworten auf Fragen zu Resistenzen
Expertise der Vortragenden
Dr. Ines Scharmann ist Oberärztin für Internistik und Intensivmedizin am Tierärztlichen Kompetenzzentrum Karthaus GmbH in Dülmen. Sie ist Fachtierärztin (FTA) für Pferde, FTA für Innere Medizin der Pferde und Diplomate des ECEIM.
Die kostenlose Teilnahme wird von Zoetis unterstützt.
„Amtsträger - z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“
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