Live! 10. Dezember 2026 13:30-15:00 Uhr
Das Tierschutzstrafrecht für das öffentliche Veterinärwesen
Das Tierschutzstrafrecht im Fokus
Tierschutzverstöße bewegen sich häufig an der Schnittstelle zwischen Verwaltungsrecht, Strafrecht und behördlicher Praxis. Für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte stellt sich dabei regelmäßig die Frage: Wann liegt lediglich ein Verwaltungsverstoß vor – und wann beginnt strafbares Verhalten nach § 17 TierSchG?
Dieses praxisorientierte Online-Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen des Tierschutzstrafrechts und zeigt, wie tierschutzrelevante Sachverhalte rechtssicher bewertet und dokumentiert werden können. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Anforderungen, die sich im Alltag des öffentlichen Veterinärwesens ergeben – von der Kontrolle über die Beweissicherung bis hin zur Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbehörden.
Behandelt werden unter anderem die strafrechtlichen Tatbestände der Tötung ohne vernünftigen Grund, der Misshandlung, Rohheit und Qualhaltung. Dabei wird auch erläutert, welche Rolle Vorsatz, Dauer der Beeinträchtigung und die sogenannte Erheblichkeit in der gerichtlichen Praxis spielen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der praktischen Beweiswürdigung. Das Seminar zeigt, wie ein Anfangsverdacht entsteht, welche Ermittlungsmaßnahmen möglich sind und welche Bedeutung Dokumentation, Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen für die spätere strafrechtliche Bewertung haben. Zudem wird dargestellt, wie Gerichte mit Zweifelsfällen umgehen und welche Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt werden.
Zur Veranschaulichung werden ausgewählte Fallbeispiele aus dem veterinärbehördlichen Alltag herangezogen. Anhand typischer Konstellationen wird gezeigt, wie Ermittlungs- und Entscheidungssituationen rechtlich eingeordnet werden können und wie sich die besprochenen Grundlagen in der Praxis anwenden lassen.
Expertise des Vortragenden
Herr Prof. Jens Bülte hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim inne. Er ist Mitherausgeber des Bandes: Reform des Tierschutzrechts, Die Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz de lege lata, Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft, Bd. 12, Nomos Verlag, 2022 (gemeinsam mit Barbara Felde und Christoph Maisack).
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