Live! 17. Dezember 2025 13:30-15:00 Uhr
Verwaltungsmaßnahmen bei Tierschutzverstößen
Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) im Fokus
Das Tierschutzrecht in Deutschland ist ein komplexes Geflecht aus verschiedenen Rechtsgebieten, die darauf abzielen, das Wohl von Tieren zu schützen und Verstöße dagegen zu ahnden. Es gliedert sich in drei Hauptbereiche: das Kriminalstrafrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verwaltungsrecht.
Das Kriminalstrafrecht behandelt schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Hierzu zählen beispielsweise Tierquälerei oder der quälerische Handel mit (Heim)tieren. Diese Vergehen können strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt sanktionsbedürftige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Dazu gehören beispielsweise Verstöße gegen die Haltungsbedingungen von Tieren oder gegen Transportvorschriften. Diese Vergehen werden in der Regel mit Geldbußen geahndet und dienen der Sanktionierung von Verhalten, das nicht den Standards des Tierschutzes entspricht.
Das Verwaltungsrecht dient vor allem der Prävention von Tierschutzverstößen. Es umfasst Vorschriften und Regelungen zur Tierhaltung, -zucht und -transport sowie zur Überwachung und Kontrolle dieser Bereiche durch staatliche Behörden.
In diesem Online-Seminar wollen wir das Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) in den Fokus nehmen. In vielen Fällen ist das OWiG bei richtiger Anwendung keine Bagatelle oder Lappalie, sondern kann aufgrund der hohen Bußgeldforderungen eine empfindliche Beeinträchtigung sein. Wir werden herausarbeiten, wie die unterschiedlichen Vorschriften des OWiG (§ 17, § 130, § 30), von § 19 TierSchG oder bestimmter Verordnungen (TierSchHuV, TierSchSchlV etc.) in konkreten Fällen angewendet werden können, um eine effektive und tatangemessene Anwendung des Bußrechts zu gewährleisten.
Das Ordnungswidrigkeitenrecht (§ 10 OWiG) erfasst sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen. Wir klären die Abschöpfung über § 17 OWiG und §29a im Sinne des OWiG und beleuchten die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens.
Das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht kann mithilfe einer konsequenten Anwendung des OWiG gemindert werden, dazu schauen wir uns unterschiedlich gelagerte Fälle an und diskutieren das rechtlich korrekte Vorgehen.
Expertise des Vortragenden
Herr Prof. Jens Bülte hat den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität Mannheim inne. Er ist Mitherausgeber des Bandes: Reform des Tierschutzrechts, Die Verwirklichung des Staatsziels Tierschutz de lege lata, Das Recht der Tiere und der Landwirtschaft, Bd. 12, Nomos Verlag, 2022 (gemeinsam mit Barbara Felde und Christoph Maisack).
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