Update Impfungen in der Rinderpraxis

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    Impfstoffe, Impfregime und immunmodulatorische Komponenten verstehen // Für Tierärzte

    Referent: Prof. Dr. Hans-Joachim Schuberth

    Online-Seminar


    Dauer:  ca. 90 min
    ATF-Anerkennung: 2 Stunden
    (genehmigt bis 21.10.2024)
     

    Diese Zoetis Veranstaltung ist für Sie kostenlos

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    Das Online-Seminar beinhaltet:

    Welche Immunreaktionen schützen vor einer Infektion? Was muss bedacht werden um in verschiedenen Beständen einen belastbaren Impfschutz zu induzieren? Mit welchen Impfstoffen und welchen Impfregimen können wir das erreichen?

    Angesichts der Unkenntnis über protektive Mechanismen und den zugrundeliegenden Reaktionsabläufen im Immunsystem gegenüber vielen Erregern müssen diese Fragen sowohl aus Erreger- als auch aus der Wirts-Sicht beleuchtet werden. Die klassischen Ansichten auf das Immunsystem und seine Reaktionstypen nach Impfungen weichen daher immer mehr einer holistischen Betrachtung der Faktoren, die eine protektive Immunantwort nach Impfung fördern oder hemmen. Dies geht weit über das Konzept einer Induktion von humoralen oder zellulären Immunantworten hinaus.

    Die Bedeutung neuerer Überlegungen zum Impfen bei Rindern wird besonders sichtbar, wenn es um die wirtschaftlich bedeutende Rindergrippe (BRD, bovine respiratory disease) geht. Das ist  eine facettenreiche Faktorenerkrankung unter Beteiligung sehr verschiedener Pathogene wie Mannheimia haemolytica, Pasteurella multocida, Histophilus somni, Mycoplasma bovis und dem Parainfluenza- und Bovines Respiratorisches Syncytial-Virus.

    In diesem Online-Seminar wird Apl. Professor Hans-Joachim Schuberth die immunmodulatorischen Vorgänge erklären und verschiedene Impfregime vorstellen sowie sich der Frage widmen, ob therapeutische Maßnahmen wie Antibiotikagaben Impfungen beeinflussen.


    Die kostenlose Teilnahme wird von Zoetis unterstützt.

    „Amtsträger -  z.B., aber nicht ausschließlich, Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienst - erklären mit ihrer Anmeldung, dass sie von ihrem Dienstherrn zur Teilnahme berechtigt sind.“

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